Praxisanleitung – jährliche Fortbildung
Berufspädagogische Fortbildung
für Praxisanleitung
gem. AVPfleWoqG bzw. § 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Praxisanleiter/innen in der Pflegeausbildung müssen sich laut Gesetz jährlich mindestens 24 Stunden lang fortbilden. Damit soll gewährleistet sein, dass ihr Wissensstand – insbesondere der berufspädagogische – kontinuierlich aufgebaut und aktualisiert wird. Diese Fortbildung müssen sie gegenüber der zuständigen Behörde (VdPB) nachweisen.
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NÄCHSTER KURS:
08.09.2025 – 10.09.2025
Dauer
Diese jährliche Fortbildung umfasst 24 Unterrichtsstunden.
Voraussetzungen
Erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Praxisanleitung gem. AVPfleWoqG bzw. § 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Kosten
Die Kursgebühr beträgt 238,00 Euro.
Anmeldung
Zur Zulassung benötigen wir einen Nachweis über die erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Praxisanleitung.