Pflegeschulen Peter Hiebl

Fördermöglichkeiten

Wo bekomme ich Unterstützung?

Was viele nicht wissen: Der Staat fördert Aus-, Weiter- und Fortbildungen in großem Stil. Dabei gibt es mehrere „Töpfe“, aus denen man sich bedienen kann. Man muss eben nur wissen, welcher in der jeweiligen Situation der richtige ist.

Teilweise übernimmt der Kostenträger die Lehrgangsgebühren und teilweise erhält man zusätzlich eine monatliche Beihilfe. Aber auch ein Bildungskredit kann sinnvoll sein, wenn man einen beruflichen Aufstieg und damit mehr Gehalt im Blick hat. Und nicht zuletzt: Jede Bildungsmaßnahme belohnt das Finanzamt mit Steuerermäßigungen.

Wir haben deshalb eine Übersicht über die Förderungen erstellt, die Bund und Länder für Bildungswillige im Angebot haben. Nähere Info sowie Hilfe bei der Auswahl und beim Antrag gibt es bei der Agentur für Arbeit. Sie können dort einen Beratungstermin vereinbaren und sich vorab schon auf deren Website einlesen.

Übrigens: Die Agentur für Arbeit hat auch Zuschüsse für Arbeitgeber im Angebot. Sprechen Sie also einfach mal Ihre Vorgesetzten an. Mehr dazu auf der Website der Arbeitsagentur.

 

Azubis, die nicht zuhause wohnen, können eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht zuhause wohnen,

  • weil der Ausbildungsbetrieb zu weit von der elterlichen Wohnung entfernt ist,
  • weil sie über 18 sind,
  • weil sie mit ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin zusammenleben (eine Heirat ist dafür nicht ausschlaggebend)
  • oder weil sie ein oder mehrere Kinder haben.

Weitere Info: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Eine weitere Förderung der Agentur für Arbeit ist für Menschen ohne Berufsabschluss sowie für Umschüler gedacht. Dabei werden nicht nur Lehrgangskosten übernommen, sondern auch Fahrtkosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und sogar umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfeunterricht).

Weitere Info: https://www.arbeitsagentur.de/k/zukunftsstarter

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job-Center eine Umschulung oder Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein mit bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten.

Den Bildungsgutschein erhält man, wenn

  • damit eine Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann,
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann
  • sowie unter Umständen auch, wenn man sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchte oder muss.

Auch als Wiedereinsteiger/-in haben Sie gute Chancen auf den Gutschein.

Weitere Info: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

 

Weitere Info: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, auch Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) genannt, können Berufstätige vom Freistaat Bayern eine Förderung erhalten, wenn sie eine Fort- oder Weiterbildung machen, die zu einem Aufstieg in ihrem Job führen. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten:

  • Unabhängig vom Einkommen bezahlt die Staatsregierung die Kosten der Maßnahme in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
  • Einkommensabhängig ist dagegen eine monatliche Unterstützung von bis zu 892 Euro.

Die Förderung ist nur teilweise ein Zuschuss. Der Rest ist ein zinsgünstiger Kredit.

Weitere Info: https://www.kommweiter.bayern.de/lotse/aufstiegs_bafoeg_meister_bafoeg.php

Wer noch keine 25 Jahre alt und besonders begabt ist, kann ein Stipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen. Als begabt gelten Fachkräfte, die

  • ihre Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben,
  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt haben
  • oder die aus gutem Grund vom Arbeitgebers oder der Berufsschule dafür vorgeschlagen werden.

Weitere Info: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/fachwirt-meister-oder-studium-jetzt-beruflich-durchstarten.html

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Azubis, Schüler/-innen und Studierenden die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen, flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.

Weitere Info: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Bildungskredit-Hintergrund/bildungskredit-was-bietet_node.html

Auch das Finanzamt fördert beruflich bedingte Fort- und Weiterbildungen, indem die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten nach § 9 EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Das vermindert das zu versteuernde Einkommen, wodurch sich ggf. die Steuererstattung erhöht.

Weitere Info gibt es z. B. bei der Lohnsteuerhilfe: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/kosten-fuer-fort-und-weiterbildung-von-der-steuer-absetzen.html

Keine finanzielle, aber trotzdem eine tolle Unterstützung erhalten Frauen in einer Umbruchphase: Sie erhalten Hilfe in Form von Coaching – nicht nur zur beruflichen Zukunft. Als Umbruchphase gelten dabei z. B. berufliche Auszeiten wie Elternzeit oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sowie ein Fluchthintergrund.

Mehr Info: https://www.vhs-weiden-neustadt.de/readi-neustart-fuer-frauen

Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt unter anderem die schulische und berufliche Bildung von ausscheidenden Soldat/-innen auf Zeit (SaZ). Damit können diese sich eine Zukunft in einem Zivilberuf aufbauen.

Wichtig!

Wenn Sie andere Hilfe benötigen, weil Sie schulische oder psychische Probleme haben, sprechen Sie uns bitte direkt an! Die Lehrkraft Ihres Vertrauens oder auch Herr Hiebl haben stets ein offenes Ohr für Sie!